SOFTWARELIZENZ

Ein Softwarelizenzvertrag regelt – neben Verträgen über Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS) – die Softwareüberlassung.

Neben der Softwarelizenz-Vertragsberatung liegt der Fokus der Kanzlei von Dr. Waltemathe im Softwarerecht auf Streitigkeiten, welche aus Verletzungen von Softwarelizenzverträgen resultieren. Bei diesbezüglichen Konflikten mit Vertragspartnern vertritt die Kanzlei Sie außergerichtlich und – falls nötig – gerichtlich (z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Verteidigung gegen einen Verfügungsantrag, Klageverfahren wegen Zahlung, Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz). Die Kanzlei vertritt sowohl Lizenznehmer als auch Lizenzgeber. Mandanten sich auch IT-Beratungsunternehmen.

Im Einzelnen:

Software-Lizenzvertrags-Beratung

Idealerweise prüft ein Anwalt ein Angebot auf Neuabschluss oder Änderung eines Lizenzvertrags rechtlich. Aus Sicht des Lizenznehmers gelten die folgenden Beratungseckpunkte: Aufbauend auf eine Bedarfsanalyse (und eventuell auch auf eine Bestandsanalyse) identifiziert und erläutert der Anwalt die rechtlichen Risiken des Vertrags. Stehen mehrere Lizenzmodelle bzw. Lizenzmetriken zur Auswahl, werden die jeweiligen rechtlichen Vor- und Nachteile dargestellt. Hat der Lizenznehmer die Auswahl zwischen Produkten verschiedener Lizenzgeber, wird geprüft, welche Vertragskonstruktion am besten passt. Insgesamt ist das Ziel, eine nicht nur technisch, sondern auch rechtliche angemessene Lizenzstrategie zu finden.

Bei der Beratung des Lizenzgebers stellen sich eine Reihe von Sonderproblemen. Z.B. betrifft ein sehr hoher Prozentsatz von Software-Projekten Open-Software-Modelle. Entsprechend ist im Einzelfall zu prüfen, was dies für die Lizenzierung und die eingeräumte Nutzung bedeutet.

Zur Lizenzvertragsberatung auf Wunsch einer Lizenzpartei gehört auch eine Beratung zu Kündigungsmöglichkeiten bzw. Änderungsmöglichkeiten eines bereits bestehenden Lizenzvertrags.

Softwarelizenz-Audit

In der Praxis nehmen Unternehmen eine (externe) Rechtsberatung im Hinblick auf Softwarelizenzen oftmals erst in Anspruch, wenn ein Konflikt mit dem Lizenzgeber droht oder bereits besteht. Ausgangspunkt ist hier in der Regel ein Audit bzw. eine Vermessung. Ein Rechtsanwalt kann ein Audit bereits vorbereiten und im Vorfeld helfen, rechtliche „Leitplanken“ zu setzen. In der Regel ziehen Unternehmen anwaltliche Unterstützung aber erst dann hinzu, wenn der Lizenzgeber eine Unterlizenzierung behauptet und eine kaufmännische Lösung nicht greifbar scheint. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn die Parteien bei der Auslegung der Lizenzbedingungen bzw. Preis- und Konditionenlisten unterschiedliche Standpunkte einnehmen. Ein Beispiel ist etwas das Thema „indirekte Nutzung“. Hier steht dann die Behauptung einer Lizenzrechtsverletzung im Raum, aus welcher im Einzelfall ganz erhebliche Strafzahlungen folgen können.

Softwarelizenz-Verhandlung

Hakt es bei Verhandlungen über eine Softwarelizenz oder gibt es Streit über die Lösung eines Problems, das sich aus einem Sofwarelizenz-Audit ergeben hat, kann ein Rechtsanwalt die Verhandlungen unterstützen – sofern gewünscht und angemessen, auch aus dem Hintergrund.

Vertretung im Softwarelizenz-Verletzungsprozess

Kommt es zu Leistungsstörungen, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, oder ist eine Vertragsbeendigung bzw. Vertragsänderung der Softwarelizenzvereinbarung außergerichtlich nicht erreichbar, vertritt der Rechtsanwalt die jeweilige Partei vor Gericht im Rahmen eines Prozesses.