LIZENZ-VERLETZUNG

Behauptet Ihr Vertragspartner eine Lizenzverletzung oder hat er den Lizenzvertrag verletzt? Kommt er seinen vertraglichen Pflichten nicht nach? Benutzt er Ihre Schutzrechte, also z.B. Software, Patente, Marken oder Designs, ohne dass Sie eine ausreichende Erlaubnis erteillt haben? Oder behauptet er, Sie seien „unterlizenziert“? Oder behauptet er, Sie hätten sein Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Urheber-, Marken-, Domain-, Titel- oder Firmenrecht verletzt?

Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer,  u.a. bei einer Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung (Angriff und Verteidigung).

Dabei geht es nicht nur darum, durch die Inspruchnahme eines anwaltlichen Vertreters der Gegenseite deutlich zu machen, dass die Sache ernst ist. Es geht vor allem darum, bereits vor einem möglichen Gerichtsverfahren durch ein rechtlich „richtiges“ Auftreten eine mögliche weitere gerichtliche Auseinandersetzung optimal vorzubereiten. Dies kann z.B. auch durch das Einreichen einer sogenannten Schutzschrift beim Gericht geschehen.